Das Wettbewerbsrecht ist ein zentrales Rechtsgebiet, das den Wirtschaftsverkehr reguliert und verschiedene Rechtsgebiete wie das Lauterkeitsrecht und das Kartellrecht umfasst. Es schützt Mitbewerber, Verbraucher und die Allgemeinheit. Insbesondere das UWG beinhaltet die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Unternehmen beachten müssen. Marktverhaltensregeln des Wettbewerbsrechts legen fest, welches Verhalten der Marktteilnehmer zulässig ist, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Das ist zum Beispiel für das Thema Werbung von zentraler Bedeutung, da es die Rechtssicherheit im geschäftlichen Verkehr sicherstellt. Nachahmung und Nachahmungen von Produkten können zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen wie führen. Auch die Verbreitung irreführender Informationen stellt ein Problem im Wettbewerbsrecht dar und kann zu Abmahnungen führen. In vielen Situationen, etwa bei Produktkopien oder unlauteren Geschäftspraktiken, ist rechtliche Beratung unerlässlich.
Wettbewerber spielen eine wichtige Rolle bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Marktumfeld, da sie anderen Wettbewerbern rechtlich die Grenzen aufzeigen. Das Wettbewerbsrecht dient dazu, unlautere Wettbewerbsvorteile zu verhindern und den Vorteil eines fairen Wettbewerbs zu sichern. Die Formen des Rechtsschutzes sind verschieden, wie z.B. Abmahnungen, einstweilige Verfügungen oder Unterlassungsklagen. Dies sind wichtige Instrumente zur Wahrung der eigenen Rechte. Unternehmen sollten sich der möglichen Falle und Risiken bewusst sein, die bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht drohen.
Unlauterer Wettbewerb umfasst unfaire Geschäftspraktiken, weshalb Unternehmen sich an die Spielregeln im Wettbewerb halten müssen. Das Wettbewerbsrecht sieht Maßnahmen zur Sicherstellung der Fairness vor und enthält Verbotstatbestände, die unlautere Praktiken unterbinden. Ein Beispiel ist die sog. schwarze Liste im UWG. Das Kartellrecht soll den Missbrauch von Marktmacht verhindern und so den Wettbewerb schützt.