Anwalt Urheberrecht

Wir wahren Ihre Interessen und lösen Ihr Rechtsproblem. Effizient. Persönlich. Überzeugend
Lassen Sie uns über Ihre Herausforderungen im Urheberrecht sprechen und vereinbaren Sie ein kostenfreies Kennenlernen.
Rechtsanwalt Marcin Zielinski LL.M. - Anwalt Urheberrecht
Marcin Zielinski LL.M.
Rechtsanwalt & Inhaber
Tätigkeitsschwerpunkte & Leistungen

Beratung im Urheberrecht. In jeder Situation.

Das Rechtsgebiet des Urheberrechts umfasst generell den Schutz von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst sowie deren Verwertung und Nutzung. Ein Anwalt für Urheberrecht ist Ihr Experte für alle rechtlichen Fragen rund um solche geistige Schöpfungen. Sei es Fotos, Kunst, Musik, Texte oder andere Arten von Werken.
Abwehr von Abmahnungen
Gerade im Urheberrecht kommt es häufig zu Abmahnungen. Haben Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten, beraten und verteidigen wir Sie als Ihr Anwalt für Urheberrecht gegen unberechtigte oder überzogene Ansprüche.
Urheberrechtsschutz
Wenn Dritte Ihre Werke unberechtigt nutzen, setzen wir als Ihr Anwalt für Urheberrecht Ihre Ansprüche durch. Dies umfasst die Abmahnung von Rechtsverletzungen, die Geltendmachung von Schadensersatz und die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen.
Sie sind auf der Suche nach einem Fachanwalt für Urheberrecht?
Strategische Beratung
Wir beraten Urheber und Rechteinhaber zu ihren Rechten und Pflichten. Dies umfasst vor allem die Prüfung, ob ein urheberrechtlicher Schutz für Ihre Werke besteht und welche Verwertungsrechte Ihnen zustehen. Das ist gerade im Hinblick auf KI-Projekte immer häufiger relevant.
Vertretung vor Gericht
Ein guter Anwalt sollte immer die Ziele seines Mandanten verfolgen. In den meisten uns bekannten Fällen bedeutet dies Konflikte möglichst außergerichtlich zu lösen. Das machen wir. Geht es mal nicht, dann vertreten wir Sie natürlich auch vor Gericht.
Vertragsgestaltung
Die rechtssichere Gestaltung von Verträgen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke ist ein zentraler Bereich. Wir erstellen und prüfen Lizenzvereinbarungen, um Ihre Interessen optimal zu schützen. Lizenzverträge sind notwendig, um die rechtlichen Befugnisse zur Nutzung eines Werks klar und definiert zu regeln. Dabei sollten der Umfang der Nutzungserlaubnis in zeitlicher, räumlicher und inhaltlicher Hinsicht klar abgesteckt werden.
Workshops
Ob Rechtsfragen im Zusammenhang mit Datenschutz, Medienrecht oder künstlicher Intelligenz. Das Urheberrecht funktioniert in der Praxis häufig nur in Verbindung mit anderen Rechtsgebieten. Deshalb halten wir regelmäßig Workshops vor Kreativen und Unternehmen, damit Sie auf die Probleme in der Realität vorbereitet sind und Kunden gegenüber sicher auftreten.

Ihr Anwalt für Urheberrecht

- Bundesweit -

Als Kanzlei für Urheberrecht beraten und vertreten wir Mandanten bundesweit bei sämtlichen Fragestellungen rund um das Urheberrecht. Von der Erstberatung bis zur gerichtlichen Verteidigung – wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und der Abwehr unberechtigter Ansprüche.
WAS UNS ANTREIBT

Weiter denken. Damit Sie im Urheberrecht die Oberhand behalten.

Marcin Zielinski - Rechtsanwalt für Urheberrecht und Inhaber

Meine Motivation

Eine Kanzlei mit der Sie als Mandant langfristig zusammenarbeiten wollen. Rechtlich und menschlich überzeugend. Mit dem Anspruch Probleme effizient zu lösen. Das sind grundlegende Werte, für die ich mit meiner Kanzlei gegenüber Mandanten einstehe.
Marcin Zieliński LL.M.
Rechtsanwalt und Inhaber
500+
Zufriedene Mandanten
Seit 2020
3T+
Erledigte Fälle
In allen Beratungsschwerpunkten
BRAnchen & Mandanten
Diese Mandanten vertrauen uns im Urheberrecht.
Ganz gleich ob Urheber, Unternehmen oder Privatperson. Jeder von uns kommt täglich mit dem Urheberrecht in Berührung. Wir beraten kreative Macher wie Agenturen, Fotografen, Musiker und ihre Labels. Mandanten aus der Film- und Fernsehwelt und ganz normale Unternehmen und Privatpersonen, die ein urheberrechtliches Problem haben. Häufig über Länder hinaus.
Fachanw�älte würde kreative Macher? Wir helfen Ihnen.
Kreative
Wir vertreten Urheber, ganz gleich ob Musiker, Fotografen, Architekten oder andere Kreative. Wenn Sie ein Werk erschaffen, dann sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner, um es zu schützen und Ihnen bei der Verwertung Ihrer Rechte zu helfen. Ihr Rechtsschutz beginnt bei uns.
Spezialisierung im Urheberrecht für Unternehmen
Unternehmen
Wir vertreten Unternehmen, aus der Kreativbranche und darüber hinaus. Von der Nutzung von Inhalten in der Werbung über die Verwertung von Arbeitnehmerwerken bis zum Schutz eigener kreativer Leistungen – wir beraten Unternehmen umfassend zu allen urheberrechtlichen Belangen.
Privatpersonen
Wir vertreten Privatpersonen, vorwiegend in Fällen mit Schnittpunkten zum Arbeitsrecht, Persönlichkeitsrecht und Datenschutzrecht. Ganz gleich ob Ihnen eine illegale Nutzung Ihrer Werke vorgeworfen wird oder Sie Ihre Rechte durchsetzen möchten, wir stehen Ihnen zur Seite.
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Marcin Zielinski LL.M.
Rechtsanwalt & Ansprechpartner

1. Was ist der Unterschied zwischen Urheberrecht und Medienrecht?

Das Urheberrecht ist ein eigenständiges Rechtsgebiet, das den Schutz geistigen Eigentums an Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst regelt. Es schützt die Rechte des Urhebers an seinen kreativen Schöpfungen und regelt deren Verwertung und Nutzung. Das Medienrecht hingegen ist ein umfassenderes Rechtsgebiet, das alle rechtlichen Aspekte rund um Medien und Kommunikation behandelt. Es umfasst unter anderem Pressrecht, Rundfunkrecht, Telemedienrecht und eben auch Teilbereiche des Urheberrechts. Die beiden Rechtsgebiete überschneiden sich häufig, besonders bei Fragen zur Nutzung von Inhalten in digitalen Medien oder im Internet. Ein Rechtsanwalt für Urheberrecht sollte über Fachwissen und Erfahrung in beiden Bereichen verfügen, da sich Urheberrechtsfragen in der Praxis oft nur in Verbindung mit medienrechtlichen Aspekten lösen lassen. Besonders im Bereich des Internets und der digitalen Verwertung von Werken sind beide Rechtsgebiete eng miteinander verknüpft. Durch unsere langjährige Erfahrung und Fokus auf urheberrechtliche Fälle können wir Ihnen verlässlich helfen.

2. Welche Werke schützt das Urheberrecht?

Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen aus den Bereichen Literatur, Wissenschaft und Kunst. Der Schutz entsteht automatisch mit der Schöpfung des Werkes – eine Anmeldung oder Registrierung ist nicht erforderlich. Das Urheberrecht kann in Deutschland nicht komplett übertragen werden, jedoch können wirtschaftliche Verwertungsrechte abgetreten werden. Der Schöpfer bzw. Urheber hat dabei sowohl persönliche als auch wirtschaftliche Rechte an seinem Werk. Die Tätigkeit umfasst oft auch den Schutz verwandter Rechte, z. B. die von ausübenden Künstlern, Datenbankherstellern oder Presseverlegern. Geschützte Werke umfassen unter anderem:
- Texte und literarische Werke: Romane, Gedichte, Fachartikel, Blogbeiträge - Musik und Kompositionen: Songs, Melodien, Arrangements - Filme und audiovisuelle Medien: Spielfilme, Dokumentationen, Videos - Fotografien und Bildwerke: Fotos, Grafiken, Illustrationen - Kunst und Kultur: Gemälde, Skulpturen, Installationen - Software und digitale Inhalte: Computerprogramme, Apps, digitale Anwendungen - Datenbanken: Strukturierte Sammlungen von Werken oder Daten Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschließend. So können z.B. auch Marken urheberrechtlich geschützt sein. Entscheidend für den urheberrechtlichen Schutz ist die erforderliche Schöpfungshöhe – das Werk muss eine persönliche geistige Schöpfung darstellen und sich vom Alltäglichen abheben. Reine Ideen sind nicht geschützt. Ein Anwalt für Urheberrecht kann prüfen, ob Ihre Werke die Voraussetzungen für einen urheberrechtlichen Schutz erfüllen und welche Verwertungsrechte Ihnen zustehen. Besonders umstritten ist der Rechtsschutz und Umgang mit KI generierten Werken wie Bildern und Texten. Das Recht hängt hier der Wirklichkeit hinterher, was zu Streitigkeiten zwischen Urhebern und Nutzern führt. Ganz gleich ob es um die Nutzung von Trainingsdaten oder die Erstellung von KI-Inhalten geht. Wir beraten Urheber und von der Erstellung bis zur Verwertung.

3. Was sollte ich tun bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung?

Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ist für Betroffene oft eine Überraschung. Plötzlich werden Schadensersatzforderungen und Anwaltskosten geltend gemacht. Das richtige Verhalten ist jetzt entscheidend. Eine Abmahnung wird typischerweise für einen Urheberrechtsverstoß durch eine außergerichtliche Aufforderung zur Unterlassung erteilt. Abmahnungen wegen Filesharing können sowohl Unterlassungsansprüche als auch Schadensersatzforderungen umfassen. Diese Schritte sollten Sie befolgen:
  1. Ruhe bewahren: Reagieren Sie schnell, aber nicht überstürzt
  2. Nicht sofort unterschreiben: Unterzeichnen Sie keine vorformulierten Unterlassungserklärungen ungeprüft
  3. Anwalt konsultieren: Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Urheberrecht
  4. Fristen beachten: Abmahnungen enthalten oft kurze Fristen – nehmen Sie diese ernst
  5. Sachverhalt prüfen: Lassen Sie prüfen, ob die Vorwürfe berechtigt sind
Ein Rechtsanwalt kann die Berechtigung der Abmahnung prüfen, eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren und überzogene Forderungen zurückweisen. Die frühzeitige Einschaltung einer Kanzlei ist wichtig, um rechtliche Nachteile zu vermeiden. Wir als Ihre Anwälte für Urheberrecht verteidigen Sie gegen unberechtigte oder überzogene Ansprüche und entwickeln eine Strategie zur Abwehr der Abmahnung. Die Kosten für unsere Verteidigung sind häufig geringer als die geforderten Beträge bei blindem Nachgeben.

4. Was kostet mich ein Anwalt bei einer Urheberrechtsverletzung?

Die Kosten für einen Anwalt bei Urheberrechtsverletzungen richten sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen vom Gegenstandswert des Falls ab. Der Gegenstandswert orientiert sich an der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit.
Typische Kostenfaktoren:
  • Gegenstandswert: Bei Abmahnungen oft zwischen 5.000 und 15.000 Euro
  • Außergerichtliche Vertretung: Eine Geschäftsgebühr nach RVG (1,3 bis 2,5)
  • Gerichtliche Vertretung: Zusätzliche Verfahrensgebühren bei Klagen
  • Auslagenpauschale: Geringe Pauschale für Porto, Telefon etc.
Für eine außergerichtliche Vertretung bei einem Gegenstandswert von 10.000 Euro entstehen beispielsweise Anwaltskosten von etwa 1.050 Euro (Inkl. 19% Umsatzsteuer).
Wichtig zu wissen: Als Mandant können Sie mit uns auch Honorarvereinbarungen treffen. Wir achten darauf, dass unsere Unterstützung für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist. Bei einer Erstberatung oder Ersteinschätzung können wir Ihnen transparent darlegen, welche Kosten auf Sie zukommen werden. In vielen Fällen können Sie die Kosten für Ihren Rechtsanwalt vom Verletzer erstattet bekommen, wenn Sie im Recht sind. Auch Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt in seltenen Fällen die Kosten – sprechen Sie uns darauf an.

5. Bekommt man bei Urheberrechtsverletzungen Anwaltskosten erstattet?

Ja, in vielen Fällen können Sie die Kosten für Ihren Anwalt bei Urheberrechtsverletzungen erstattet bekommen. Die Kostenerstattung hängt davon ab, in welcher Position Sie sich befinden. Als Rechteinhaber (wenn Sie abmahnen): Wenn Sie als Urheber oder Rechteinhaber gegen eine Urheberrechtsverletzung vorgehen, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Ersatz der Kosten für die rechtliche Verfolgung. Der Verletzer muss in der Regel die Kosten Ihres Anwalts tragen. Diese Kosten werden nach dem RVG berechnet und richten sich nach dem Gegenstandswert. Als Abgemahnter (wenn Sie eine Abmahnung erhalten): Wenn Sie eine Abmahnung erhalten und diese unberechtigt ist, können Sie ebenfalls die Kosten für Ihre Verteidigung vom Abmahnenden erstattet verlangen. Ihr Anwalt für Urheberrecht prüft die Berechtigung der Abmahnung und macht gegebenenfalls Ihre Ansprüche geltend. Bei gerichtlichen Verfahren: Im Prozess gilt grundsätzlich: Die unterlegene Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Anwaltskosten der Gegenseite. Als Sieger im Verfahren bekommen Sie Ihre Anwaltskosten daher in der Regel erstattet. Rechtsschutzversicherung: Viele gute Rechtsschutzversicherungen decken Urheberrechtsstreitigkeiten ab. Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz – oft übernimmt die Versicherung die Kosten Ihres Anwalts. Wir beraten Sie transparent zu allen Kostenfragen und klären bereits in der Erstberatung, welche Möglichkeiten der Kostenerstattung in Ihrem Fall bestehen.

6. Bieten Sie eine kostenlose Erstberatung an?

Wir bieten Ihnen ein kostenfreies Kennenlernen an. In diesem ersten Gespräch können wir Ihre rechtliche Situation besprechen und Ihnen eine Ersteinschätzung geben. Eine Erstberatung ist hingegen kostenpflichtig.
Das kostenfreie Kennenlernen umfasst:
  • Besprechung Ihrer Herausforderungen im Urheberrecht
  • Vorläufige Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation
  • Erläuterung möglicher Handlungsoptionen
  • Transparente Information über voraussichtliche Kosten
  • Klärung der weiteren Zusammenarbeit
Nach diesem Erstgespräch entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie mit uns zusammenarbeiten möchten. Wir legen großen Wert auf persönliche Betreuung und nehmen uns Zeit für Ihre Belange.
So erreichen Sie uns: Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon, um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren. Wir sitzen in Berlin sind aber bundesweit für Sie da – ob in München, Hamburg, Frankfurt oder an jedem anderen Standort in Deutschland.

7. Welche Ansprüche habe ich bei einer Urheberrechtsverletzung?

Als Urheber oder Rechteinhaber haben Sie bei einer Urheberrechtsverletzung umfassende Ansprüche, die das Urheberrechtsgesetz (UrhG) Ihnen gewährt. Die wichtigsten Ansprüche:
  1. Unterlassungsanspruch: Sie können vom Verletzer verlangen, die rechtswidrige Nutzung Ihrer Werke sofort zu beenden und zukünftig zu unterlassen. Dies ist oft der wichtigste Anspruch, um weitere Schäden zu verhindern.
  2. Schadensersatzanspruch: Sie haben Anspruch auf Ersatz des durch die Verletzung entstandenen Schadens. Die Berechnung kann auf drei Wegen erfolgen: Konkreter Schaden (tatsächlich entgangener Gewinn), Verletzergewinn (was der Verletzer durch die Nutzung verdient hat), Lizenzanalogie (fiktive Lizenzgebühr, die Sie hätten verlangen können)
  3. Auskunftsanspruch: Der Verletzer muss Ihnen detailliert Auskunft über Art und Umfang der Rechtsverletzung geben. Diese Informationen sind wichtig, um die Höhe des Schadens zu berechnen.
  4. Beseitigungsanspruch: Sie können verlangen, dass der Verletzer den rechtsverletzenden Zustand beseitigt, etwa durch Löschung von Inhalten oder Rückruf von Produkten.
  5. Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten: Die Kosten für Ihren Rechtsanwalt, der die Abmahnung ausspricht, muss der Verletzer grundsätzlich tragen.
Durchsetzung Ihrer Ansprüche: Wir als Ihre Anwälte für Urheberrecht setzen Ihre Ansprüche effektiv durch. Dies umfasst die Abmahnung von Rechtsverletzungen, die Geltendmachung von Schadensersatz und die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen. Darüber hinaus kommen häufig Verstöße gegen Wettbewerbsrecht und Markenrecht in Betracht, die wir prüfen. Wenn Dritte Ihre Werke unberechtigt nutzen, handeln wir schnell und zielgerichtet, um Ihre Rechte zu wahren.

8. Beraten Sie auch in komplexen Fällen, z.B. beim Datenschutz?

Ja, wir beraten Sie auch in komplexen rechtlichen Fragestellungen, die über das klassische Urheberrecht hinausgehen. Das Urheberrecht funktioniert in der Praxis häufig nur in Verbindung mit anderen Rechtsgebieten. Unsere Expertise umfasst: Datenschutz und DSGVO Die Verknüpfung von Urheberrecht und Datenschutz spielt besonders bei Fotografien, Videoaufnahmen und personenbezogenen Werken eine wichtige Rolle. Wir beraten Sie zu:
  • Recht am eigenen Bild und Datenschutzgrundverordnung
  • Einwilligungen und Nutzungsrechte bei Personenaufnahmen
  • Datenschutzrechtliche Aspekte bei der Veröffentlichung von Werken
IT-Recht - Das IT-Recht ist eng mit dem Urheberrecht verknüpft, besonders bei:
  • Software und digitalen Anwendungen
  • Cloud-Lösungen und Datenbanken
  • Urheberrechtsverletzungen im Internet
  • Website-Gestaltung und digitale Inhalte
Medienrecht - Bei allen Fragen zur Nutzung von Inhalten in digitalen und klassischen Medien unterstützen wir Sie mit fundierter Expertise. Markenrecht und Wettbewerbsrecht - Der Schutz geistigen Eigentums erfordert oft die Kombination verschiedener Schutzrechte. Wir entwickeln für Sie ganzheitliche Schutzrechtsstrategien. KI und neue Technologien - Die Entwicklung künstlicher Intelligenz wirft neue urheberrechtliche Fragen auf, etwa zur Schutzfähigkeit von KI-generierten Werken oder zur Nutzung geschützter Werke beim Training von KI-Systemen. Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Expertise in diesen Bereichen. Ob Rechtsfragen im Zusammenhang mit Datenschutz, Medienrecht oder künstlicher Intelligenz – wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir halten regelmäßig Workshops vor Kreativen und Unternehmen, um sie über die aktuellen rechtlichen Entwicklungen zu informieren.

10. Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

Die Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei ist klar strukturiert und auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtet. Wir legen Wert auf Transparenz und persönliche Betreuung in jedem Schritt.

  1. Erstkontakt und kostenfreies Kennenlernen: Kontaktieren Sie uns über unsere Webseite per E-Mail oder Telefon. In einem ersten kostenfreien Gespräch besprechen wir Ihre Herausforderungen im Urheberrecht und geben Ihnen eine Ersteinschätzung. Sie erfahren, welche Handlungsoptionen bestehen und welche Kosten voraussichtlich entstehen.
  2. Mandatserteilung und Analyse: Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden, erteilen Sie uns das Mandat. Wir analysieren dann Ihren Fall im Detail, sichten alle relevanten Unterlagen und Dokumente und prüfen die rechtliche Situation umfassend.
  3. Strategieentwicklung: Basierend auf unserer Analyse entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie für Ihr Anliegen. Dabei verfolgen wir immer das Ziel, Konflikte möglichst effizient und außergerichtlich zu lösen. In komplexen Fällen erläutern wir Ihnen verschiedene Handlungsoptionen mit ihren jeweiligen Chancen und Risiken.
  4. Umsetzung: Wir setzen die vereinbarte Strategie um – ob Abwehr einer Abmahnung, Durchsetzung Ihrer Rechte, Vertragsverhandlung oder gerichtliche Vertretung. Sie werden dabei stets über den aktuellen Stand informiert und in wichtige Entscheidungen einbezogen.
  5. Transparente Kommunikation: Während der gesamten Zusammenarbeit kommunizieren wir transparent mit Ihnen. Sie können uns jederzeit bei Fragen kontaktieren. Wir halten Sie über alle Entwicklungen auf dem Laufenden und erläutern Ihnen verständlich die rechtlichen Zusammenhänge.
  6. Abschluss und Nachbetreuung: Nach erfolgreicher Lösung Ihres Anliegens stehen wir Ihnen auch weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung. Viele Mandanten schätzen die langfristige Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei. Eine Vergütungsanpassung kann bei unerwarteten Erfolgen von Werken nach § 32a UrhG verlangt werden, was wir bei Bedarf für Sie prüfen und durchsetzen.
Ihre Vorteile:
  • Persönlicher Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens
  • Klare Kommunikation ohne unnötiges Juristendeutsch
  • Effiziente Bearbeitung mit dem Fokus auf Ihre Ziele
  • Bundesweite Vertretung
  • Umfassende Beratung auch zu angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Markenrecht und Wettbewerbsrecht
Lassen Sie uns über Ihre Herausforderungen im Urheberrecht sprechen und vereinbaren Sie ein kostenfreies Kennenlernen. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Sie bei Ihren urheberrechtlichen Anliegen zu unterstützen.
Kanzlei Zieliński Legal Friedrichstraße 95 10117 Berlin, Germany
Kanzlei
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