Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen aus den Bereichen Literatur, Wissenschaft und Kunst. Der Schutz entsteht automatisch mit der Schöpfung des Werkes – eine Anmeldung oder Registrierung ist nicht erforderlich. Das Urheberrecht kann in Deutschland nicht komplett übertragen werden, jedoch können wirtschaftliche Verwertungsrechte abgetreten werden. Der Schöpfer bzw. Urheber hat dabei sowohl persönliche als auch wirtschaftliche Rechte an seinem Werk. Die Tätigkeit umfasst oft auch den Schutz verwandter Rechte, z. B. die von ausübenden Künstlern, Datenbankherstellern oder Presseverlegern.
Geschützte Werke umfassen unter anderem:
- Texte und literarische Werke: Romane, Gedichte, Fachartikel, Blogbeiträge
- Musik und Kompositionen: Songs, Melodien, Arrangements
- Filme und audiovisuelle Medien: Spielfilme, Dokumentationen, Videos
- Fotografien und Bildwerke: Fotos, Grafiken, Illustrationen
- Kunst und Kultur: Gemälde, Skulpturen, Installationen
- Software und digitale Inhalte: Computerprogramme, Apps, digitale Anwendungen
- Datenbanken: Strukturierte Sammlungen von Werken oder Daten
Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschließend. So können z.B. auch Marken urheberrechtlich geschützt sein. Entscheidend für den urheberrechtlichen Schutz ist die erforderliche Schöpfungshöhe – das Werk muss eine persönliche geistige Schöpfung darstellen und sich vom Alltäglichen abheben. Reine Ideen sind nicht geschützt. Ein Anwalt für Urheberrecht kann prüfen, ob Ihre Werke die Voraussetzungen für einen urheberrechtlichen Schutz erfüllen und welche Verwertungsrechte Ihnen zustehen.
Besonders umstritten ist der Rechtsschutz und Umgang mit KI generierten Werken wie Bildern und Texten. Das Recht hängt hier der Wirklichkeit hinterher, was zu Streitigkeiten zwischen Urhebern und Nutzern führt. Ganz gleich ob es um die Nutzung von Trainingsdaten oder die Erstellung von KI-Inhalten geht. Wir beraten Urheber und von der Erstellung bis zur Verwertung.